Original-Beitrag vom
Beauftragtes Bauunternehmen kündigt für Bauarbeiten für die Erdgaspipeline (NEL) an, ohne dass bisher Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Die GRÜNEN Winsen haben in einem offenen Brief an die Bürgermeisterin nachgefragt, ob der Planfeststellungsbeschluss für die Erdgaspipeline bereits vorliegt. Die prompte Antwort von Frau Bode kam:
Nein, es gibt bisher keinen Planfeststellungsbeschluss, aber der wird in Kürze erwartet.
Anfrage
Sehr geehrte Frau Bode,
Bezug nehmend auf die letzte Behandlung des Themas NEL anlässlich des Antrags meiner Fraktion im Verwaltungsausschuss am sind wir im Einvernehmen mit Frau Dr. John aus der Rechtsanwaltskanzlei Günther, die die Interessen der Stadt im Planfeststellungsverfahren vertritt, so verblieben, dass die Kanzlei die Stadt kurzfristig informiert, sobald sie Kenntnis von dem Planfeststellungsbeschluss hat. Damit soll sichergestellt werden, dass der Stadt genügend Zeit verbleibt, rechtliche Schritte gegen den Beschluss einzuleiten, sofern dies als sinnvoll und aussichtsreich erachtet wird. Seither warten wir auf die Nachricht von dem Planfeststellungsbeschluss.
Dieser Beschluss sollte logischerweise vorliegen, bevor die Arbeiten mit dem Bau beginnen. Wir haben jetzt Kenntnis von einem Schreiben der „Arbeitsgemeinschaft NEL Niedersachsen“ vom erhalten, in der die Firma Vorwerk KG aus Tostedt im Namen dieser Arbeitsgemeinschaft bekannt gibt, dass sie von der Firma Open Grid Europe mit der Bauausführung des NEL-Abschnitts Hittbergen – Kakensdorf beauftragt wurde. Die Firma führt in ihrem Schreiben weiter aus: „Baubeginn mit ersten Arbeiten ist für Anfang März 2011 geplant.“ Danach sollen also in 2– 3 Wochen in dem hier benannten Bauabschnitt die ersten Baufahrzeuge anrollen.
Ich frage Sie, wie es angehen kann, dass wir angesichts dieser Fakten immer noch keine Nachricht von dem Planfeststellungsbeschluss haben. Während wir – und vor allem aber die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort – immer noch nicht wissen, wie die festgestellte Trasse genau verläuft, sind die Aufträge bereits erteilt in die konkreten Bauvorbereitungen längst im Gange. Sollte es wirklich so sein, dass der Planfeststellungsbeschluss vom zuständigen Bergamt Clausthal-Zellerfeld noch nicht verkündet wurde, dann gerät der ganze Vorgang zur Farce.
Wir bitten Sie daher um umgehende Auskunft darüber, ob
- das o.a. Schreiben der Firma Vorwerk in der Verwaltung bekannt ist und
- ob und wenn ja, wann, der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist.
Wir beantragen hierzu außerdem als Dringlichkeitsantrag einen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am .
Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,
auf Ihr Schreiben vom , das Sie in der vorbezeichneten Angelegenheit als offenen Brief an mich gerichtet haben, will ich die erbetene umgehende Auskunft gern geben. Da sich diese Form der Kommunikation mittlerweile etabliert zu haben scheint, wähle auch ich – Ihr Einverständnis ebenfalls voraussetzend – meine Antwort die offene Form.
Einen Planfeststellungsbeschluss für den auch Winsen umfassenden Abschnitt der Nordeuropäischen Erdgasleitung gibt es nach meinen Informationen noch nicht. Dies ist einem meiner Mitarbeiter in einem Telefonat am mit dem zuständigen Dezernenten des Landesbergamtes in Clausthal-Zellerfeld (Herrn von den Eichen) auf Nachfrage ausdrücklich erklärt worden. Regelmäßig erkundigt sich die Stadtverwaltung dort nach dem Stand des Planfeststellungsverfahrens und dem erwarteten Erlass des Beschlusses. Nach Auskunft von Herrn von den Eichen wird der Planfeststellungsbeschlusskurzfristigergehen, d.h.spätestens in 10 bis 14 Tagen.
Ich habe Kenntnis davon, dass der Vorhabenträger Vorbereitungen zur Verwirklichung des Planfeststellungsbeschlusses trifft. So weiß ich von Bemühungen um die Sicherung von Lagerplätzen und von Leitungsrechten für den Bau der beantragten Trasse. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Nach Angaben der E.ON-Projektleitung, mit der ich zuletzt am gesprochen habe, sind auch auf dem Gebiet der Stadt Winsen (Luhe) maßgebliche Streckenabschnitte durch Leitungsrechte gesichert. Ein entsprechendes Ansinnen, das von Vorhabenträgerseite an die Stadt als Grundstückseigentümerin direkt und über ihren Interessenvertreter gerichtet war, hat die Verwaltung stets abgelehnt, solange der Planfeststellungsbeschluss nicht erlassen und rechtlich überprüft worden ist.
Keine Kenntnis habe ich von einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft NEL Niedersachsen vom , das wohl Anlass Ihres offenen Briefes ist. Allerdings hat sich die ARGE NEL im Zuge der Bauvorbereitung mit einerLeitungsanfragezur Ermittlung kreuzender Kabel und Anlagen an die Tiefbauabteilung gewandt. Was das weitere Vorgehen der Stadt in dieser Sache betrifft, so bleibt es – selbstverständlich – bei dem, was in der Verwaltungsausschusssitzung am verabredet worden ist.Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt wird sich der Verwaltungsausschuss nach Beratung durch das beauftragte Rechtsanwaltsbüro Günther & Partner mit der Frage befassen, ob von Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll. Diese Antwort hätte ich Ihnen im Übrigen auch kurzfristig auf mündliche oder fernmündliche Anfrage gerne erteilt.
Bode
Bürgermeisterin
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