von Eike Harden.
In der gerade zu Ende gegangenen Plenarwoche hat der niedersächsische Landtag auch einige Änderungen am Kommunalabgabengesetz beschlossen. Wie unser zuständiger Sprecher Belit Onay in seiner Rede erklärte:
Wir verpflichten die Kommunen nicht zu diesen Regelungen, sondern wir eröffnen hier eine neue Option. Mehr geht, nichts muss!
Besonders hervorzuheben sind 3 Änderungen:
- Das Widerspruchsverfahren wird als Option wieder eingeführt,
- die Stadt erhält die Möglichkeit, einen Tourismusbeitrag zu erheben und
- die Straßenausbaubeiträge wurden neu geregelt.
Wir werden alle 3 Änderungen in der Fraktion diskutieren, doch ich denke, dass die GRÜNEN in Winsen die Straßenausbaubeiträge nicht wieder einführen wollen – schließlich hat die Stadt sie erst vor wenigen Jahren abgeschafft – und auch kein Tourismusbeitrag erhoben werden soll. Schließlich nutzt Winsen womöglich sein touristisches Potenzial nicht voll aus oder es ist gar keines vorhanden – je nachdem, wie man die Schließung des Hotels „Zum Storchennest“ deuten möchte.
Anders könnte der Fall beim Widerspruchsverfahren liegen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte es einst abgeschafft und somit bewirkt, dass Bürger*innen und Firmen gegen Behördenentscheidungen nur dann vorgehen konnten, wenn sie gleich vor Gericht zogen. Jetzt ist wiederum die Möglichkeit eingeräumt, einen Widerspruch bei der Behörde einzulegen, so dass der Fall dort noch einmal geprüft wird. Es könnte durchaus sein, dass ein Widerspruch in vielen Fällen sowohl für die Bürger*innen und Firmen als auch für die Stadtverwaltung die angenehmere Möglichkeit ist – das werden wir prüfen müssen.
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