Bewerbung der Stadthalle und Sicherstellung von sicherheitskonformen Veranstaltungen

Gemäß Pachtvertrag obliegt der Pächterin die Vermarktung der Stadthalle. Dies erfolgte in der Vergangenheit nicht im nötigen Umfang und Maßstab. So sind auf der nicht aktuellen Internetseite der Stadthalle derzeit zwei Veranstaltungen beworben, eine davon liegt in der Vergangenheit. Dies wird den angestrebten Zielen des Pachtvertrages in keinster Weise gerecht. Es muss dringend für die Zukunft geklärt werden, ob die Pächterin bereit und in der Lage ist, den Spagat zwischen Gaststätten- und Kulturbetrieb – wie derzeit vertraglich geregelt – zu leisten. Bis zu dieser Klärung muss die Stadt unterstützend einspringen.

Die Durchführung von Veranstaltungen örtlicher Vereine (wie z.B. des Kulturvereins oder Konzerte für Winsen) bei aktiverer Werbung ist durch die Koordination zwischen der Pächterin und der Stadt gegeben.

Für eine bessere Vermarktung mit Ticket-Plattformen in Internet werden die gem. der nds. Versammlungsstättenverordnung nötigen Bestuhlungspläne vorab durch die Pächterin erstellt. Auf dieser Grundlage kann dann situativ entschieden werden, wer für die nötigen Arbeiten eingesetzt wird. Die rechtlichen Vorgaben bezüglich aller Verantwortlichkeiten sind einzuhalten.

Wir beantragen daher:

Die Stadt unterstützt die Pächterin in ihrer im Pachtvertrag verankerten Verpflichtung, Maßnahmen zur Bewerbung der Stadthalle durchzuführen, die geeignet sind, die Stadthalle als gesellschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt der Stadt Winsen und ihrer Umgebung für Einwohner und Gäste zu etablieren.

Um die notwendigen Absprachen des Pachtvertrages sicherzustellen, wird halbjährlich ein Veranstaltungsprogramm zwischen Pächterin und Stadt abgesprochen. Dabei werden auch die Verantwortlichkeiten gem. der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung geklärt.

Bei förderungsfähigen Veranstaltungen kann die Stadt Hausmeisteraufgaben übernehmen. Dann wird der städtische Zuschuss entsprechend gekürzt.

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