Feuerwehr-Fahrzeuge nicht im Regen stehen lassen

Grüne stellen Antrag auf Schaffung von Stellplätzen für die neuen Mannschaftstransport-Fahrzeuge

Im Oktober 2020 wurde im Rat der Stadt Winsen ein Feuerschutzkonzept verabschiedet, das die Beschaffung von Mannschaftstransport-Fahrzeugen (MTF) für alle Ortsfeuerwehren bis zum Jahr 2026 plant. Wir befürworten, dass die Anschaffung der geplanten MTF vorgezogen wird, so dass alle Ortsfeuerwehren bis zum Jahr 2023 ein MTF erhalten. Im Einsatzfall, für die Jugendarbeit und zur Reduzierung von Fahrten mit privaten PKW sind die MTF eine sinnvolle Ergänzung zu den vorhandenen Einsatzfahrzeugen.

Die Beschaffung und der Unterhalt der Feuerwehrfahrzeuge unterliegen der Stadt Winsen. Ebenso ist die Stadt Winsen dafür zuständig, geeignete Stellplätze bereitzustellen.

Um diese Fahrzeuge ordnungsgemäß und sicher unterzustellen, gibt es Vorgaben, die durch die DIN 14092-1 festgelegt sind und weitergehende Empfehlungen, die in der DGUV Information 205-008 Abschnitt 2.2 beschrieben sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben und Empfehlungen dienen der Sicherheit der Feuerwehrfrauen und -männer.

Die Aussage der Verwaltung aus der Vorlage VO/21/4311(UmwA)-1 vom 15.04.2021, „dass die Beschaffung keine Forderungen nach baulicher Erweiterung der Feuerwehrhäuser nach sich zieht“, teilen wir nicht.

Ebenso halten wir es für fragwürdig, dass die Ortsfeuerwehren einen geeigneten Stellplatz organisieren sollen, wenn kein Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus verfügbar ist. „Es ist nicht Aufgabe der Ortsfeuerwehren, Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge zu organisieren.“ so Malte Tödter, selbst aktiver Feuerwehrmann.

Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN beantragt daher folgendes Vorgehen, um zu gewährleisten, dass in allen Ortsfeuerwehren geeignete Stellplätze für die MTF vorhanden sind:

  1. Die Verwaltung prüft in allen Ortswehren, ob für die zur Anschaffung geplanten MTF im oder in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Feuerwehrgerätehauses ein Stellplatz vorhanden ist, der den Empfehlungen der DGUV Information 205-008 Abschnitt 2.2 und der DIN 14092-1 entsprechen.
  2. In Ortsfeuerwehren, in denen kein geeigneter Stellplatz vorhanden ist, entwickelt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ortsfeuerwehr ein Konzept für die Erstellung eines Stellplatzes im oder in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Feuerwehrgerätehauses, der den oben aufgeführten Anforderungen entspricht.
  3. Die ggf. erforderlichen finanziellen Mittel für die Errichtung von geeigneten Stellplätzen werden in den Haushaltsplan für das Jahr 2023 eingeplant.
  4. Die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung von geeigneten Stellplätzen werden im Jahr 2023 umgesetzt.

kompletter Antrag

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