Der Bundestag hat eine Änderung des BauGB (§ 245e, Abs. 5) beschlossen. Mit dieser soll den Gemeinden kurzfristig mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie gegeben werden. Hiernach können Gemeinden ein Windenergiegebiet auch dann ausweisen, wenn die Regionalplanung (RROP) in dem betreffenden Gebiet keine Fläche für die Windenergie vorgesehen hat, solange der Raumordnungsplan an der betreffenden Stelle keine unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt, die der Windenergie zuwider laufen.
Wir beantragen, dass die Verwaltung in der o.a. Sitzung des Planungsausschusses über diese Änderung des BauGB und die daraus folgenden Verfahrensschritte informiert, damit gegebenenfalls auch vor einer entsprechenden Änderung des RROP durch den Landkreis neue Flächen für die Windenergie im Stadtgebiet ausgewiesen werden können.
kompletter Antrag