Fördermittel berücksichtigt?

Das Schulgebäude sowie die Sporthalle der Schule im Borsteler Grund wird seit Herbst letzten Jahres mit einer mobilen Heiz-Mietanlage versorgt. Im Januar wurden im Verwaltungsausschuss die von einem Planungsbüro dargelegten zwei Lösungsvarianten – Gas-Hybridanlage oder reine Wärmepumpe – dargelegt.

Die Kosten wurden wie folgt zugrunde gelegt:

Kosten Variante 1: Luft-Wasser-Wärmepumpen – Kaskade und Warmwasser-Wärmepumpen

  • Investitionskosten: ca. 930.000 Euro
  • Betriebskosten (20 Jahre): ca. 900.000 Euro

Kosten Variante 2 : Gas-Hybridheizanlage

  • Investitionskosten: ca. 675.000 Euro
  • Betriebskosten (20 Jahre): ca. 1.000.000 Euro

Die Beschlussfassung erfolgte aufgrund der hohen monatlichen Kosten unter Zeitdruck.

In diesem Kontext fragen wir:

  • Sind die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KFW 422) bereitstehenden Fördermittel in die o.a. Berechnung eingeflossen?
  • Stehen diese Mittel für beide zugrunde gelegten Heizformen zur Verfügung?
  • Wie gestaltet sich die Kostenberechnung im Detail unter Einbeziehung der Förderung?
  • Ist die Beantragung der Übernahme der Kosten
  • für die provisorische Heiztechnik
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • sowie die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)in Betracht gezogen worden?
  • Mit welchen Fördermitteln und in welcher Höhe kann in diesem Zusammenhang konkret gerechnet werden?

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