Pressemitteilung der GRÜNEN-Bundestagsfraktion.
Mit dem Standortauswahlgesetz ebnen wir den Weg für eine wissenschaftsbasierte, vergleichende, transparente, partizipative und ergebnisoffene Endlagersuche für den hochradioaktiven Atommüll. Die neue Endlagersuche kann jetzt endlich starten!
Das gemeinsame Gesetz stützt sich auf die Ergebnisse der Endlagerkommission und setzt sie „1 : 1“ um. Ihre Empfehlungen wurden im Juni 2016 fast einstimmig verabschiedet und stehen politisch und gesellschaftlich auf einem guten Fundament. Das neue Standortauswahlgesetz legt den Ablauf des Suchprozesses und die umfassende Beteiligung der BürgerInnen von Anfang an und auf allen Ebenen fest. Klagerechte Betroffener wurden ausgeweitet.
Ein umfassender Kriterienkatalog geologischer und planungswissenschaftlicher Kriterien wurde gesetzlich verankert. Die Endlagersuche wird als selbsthinterfragendes System ausgestaltet, Rücksprünge und Fehlerkorrekturen sind möglich. Deshalb soll der Atommüll im verschlossenen Endlager auch 500 Jahre bergbar bleiben.
Ein Exportverbot auch für Forschungsmüll lässt nur noch wenige Ausnahmen zu und sorgt dafür, dass der AVR-Müll aus Jülich nicht mehr exportiert werden kann.
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Unter diesem Link zur Website der GRÜNEN-Bundestagsfraktion.