Antrag auf Weiterführung hybrider Sitzungen

Der Niedersächsische Landtag hat mit Beschluss vom 23. März 2022  (Nds. GVBl. Nr. 11/2022, ausgegeben am 29.03.2022) die Möglichkeit der zeitlich unbefristeten Weiterführung von hybriden kommunalen Sitzungen für Ratsmitglieder und „anzuhörenden Personen“  geschaffen. Voraussetzung ist die entsprechende Anpassung der städtischen Hauptsatzung.

Während der Corona-Pandemie in den vergangenen Wintermonaten wurde in Winsen entsprechend der angeführten gesetzlichen Ausführungen verfahren. Das Verfahren hat sich bewährt. Zum Teil konnten auch Personen, die sich in häuslicher Isolation befanden, an den Sitzungen digital teilnehmen, während eine Teilnahme in Präsenz in einem solchen Fall nicht möglich gewesen wäre.

Die Gesetzesänderung eröffnet eine grundsätzliche höhere Flexibilität für alle Teilnehmer*innen und sichert die Arbeitsfähigkeit der städtischen Gremien auch in den kommenden Wintermonaten.

Wir beantragen die Anpassung der Hauptsatzung an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Kompletter Antrag

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