Unerwartete Einnahmen für die Stadt sichern

Grüne fordern die konsequente Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Erreichung der Klimaziele von Bund und Land setzen die Erzeugung von grünem Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen voraus. Die aktuelle Bundesvorgabe sieht die Bereitstellung von 2,2% der nds. Landesfläche für Windkraftanlagen vor.

Die Flächenanteile für den Landkreis Harburg bzw. die Stadt Winsen stehen noch nicht fest; um jedoch das gesetzlich vorgegebene Ausbauziel zu erreichen sollen mehr Anlagen im Stadtgebiet errichtet werden als bisher (siehe Klimaschutzkonzept der Stadt Winsen). Hierfür gilt es die Akzeptanz der Bürger*innen zu erhöhen.

Dieses Ziel verfolgt auch die im Sommer diesen Jahres beschlossene Novelle des  Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es sieht vor, dass die Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit mehr als 1000 kW einen Teil ihrer Einnahmen, konkret 0,2 Cent je Kilowattstunde produziertem Strom an die Standort-Kommune zahlen sollen. Grundlage hierfür ist allerdings  eine vertragliche Vereinbarung zwischen der betroffenen Kommune und dem Anlagenbetreiber, die die Kommune proaktiv einwerben muss. Für eine durchschnittliche Windkraftanlage moderner Bauart dürfte die Kommune jährlich etwa 15.000 € erwarten.

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlage, festzustellen, auf welche Anlagen im städtischen Gebiet die dargelegten gesetzlichen Möglichkeiten zutreffen. Für diese Anlagen sollen entsprechende Vereinbarungen mit den Anlagebetreibern geschlossen werden.

Die Grünen sind optimistisch, dass diese Vereinbarungen gelingen können, da die Betreiber von Windkraft- oder Freiflächensolaranlagen die Zahlungen an die Kommune  vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet bekommen, der die Kosten seinerseits vom Bund zurück bekommt. Nur Anlagenbetreibern, die den Strom direkt vermarkten und nicht nach dem EEG gefördert werden, werden diese Kosten nicht erstattet.

Der gezielte Einsatz der zu erwartenden Mittel für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist eine zusätzliche Maßnahme zur Steigerung der Akzeptanz für regenerative Energie. Selbstverständlich können die Gelder in den kommenden Jahren auch für andere ökologische Projekte zielgerichtet eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme sehen die Bürger*innen sehr konkret, für welchen positiven Zweck die Einnahmen eingesetzt werden und dass die Anlagen der Allgemeinheit zugute kommen.

Zum kompletten Antrag

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