Nach § 17 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) sind alle Kommunen verpflichtet, bis zum 31.12. diesen Jahres einen Energiebericht zu veröffentlichen, der systematisch den Energieverbrauch aller kommunalen Gebäude, der Straßenbeleuchtung, der Kläranlagen und aller weiterer weiteren Liegenschaften – bereinigt um witterungsbedingte Einflüsse – erfasst.
Wir sind der Meinung, dass dieser Bericht vor der Veröffentlichung im zuständigen Ausschuss diskutiert werden muss und die Kosten der nötigen Energie-Einsparmaßnahmen in den Haushalt 2024 einzustellen sind.
kompletter Antrag