Aussetzung der Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen für den Neubau der Bibliothek

Mit dem Beschluss eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes durch den Stadtrat ergibt sich die Verpflichtung, alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt hinsichtlich der jetzigen und zukünftigen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu betrachten.

Insbesondere werden Planungen und Aufwendungen im Bereich der freiwilligen Leistungen für die Gestaltung eines ausgeglichenen Haushaltes hinterfragt werden müssen. Dabei muss die Priorisierung und Akzeptanz der Maßnahmen im Fokus stehen, um Leistungen der Stadt im Sinne der Bürger*innen zu gestalten.

Wir beantragen daher:

  1. Sämtliche Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen für den Neubau der Bibliothek werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
  2. Die Verwaltung erstellt einen Statusbericht über den Stand und die Verwendung der bisher bewilligten Planungskosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. €, aus dem hervorgeht, ob und in welcher Form eine Stornierung erwirkt werden kann oder welche Zahlungen tatsächlich bereits geleistet wurden.
  3. Auf der Grundlage des zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsvergleichs gem. §12, Abs.1(1) KomHKVO sowie der  Berechnung der entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach Beendigung der Maßnahme nach §12, Abs.2(2) KomHKVO wird die Diskussion über den Fortgang der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen und final entschieden.
  4. Als Grundlage für die dann zu treffende Entscheidung erstellt die Verwaltung eine Übersicht über Folgekosten durch die veränderte Nutzung des Marstalls (Sanierung, Umbauarbeiten, Zuschussbedarf des Heimat- und Museumsvereins).

Die Neubewertung der zu erwartenden Baukosten der Bibliothek ist erforderlich, um einen Abgleich mit den kalkulierten Baukosten in Höhe von 9,1 Mio. € vorzunehmen und um die Auswirkungen auf die zukünftige Liquidität der Stadt beurteilen zu können.

Der nach §12, Abs.1(1) KomHKVO legitimierte Wirtschaftlichkeitsvergleich für Investitionen oberhalb der festgelegten Wertgrenze steht immer noch aus. Wir beantragen, diesen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der unterschiedlichen Standorte

  • Neubau auf dem Grundstück zwischen Marstall und Schlosspark
  • Verbleib der Bibliothek im Marstall mit alter/neuer Nutzungsfläche
  • Nutzung einer anderen städtischen Liegenschaft / Anmietung eines geeigneten Objektes mit entsprechender Nutzfläche

zu erstellen.

Die Berechnung der entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach Beendigung der Maßnahme nach §12, Abs.2(2) KomHKVO steht ebenfalls noch aus. Diese muss auch die nach dem Auszug der Bücherei veränderten Rahmenbedingungen des Betriebs des Marstalls sowie nötige Kosten für Sanierung und Umbauten einschließen.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Bedenken, die wir immer wieder dargelegt haben (s. dazu https://gruene-winsen.de/2023/03/unsere-sicht-der-dinge-zum-bau-der-neuen-bibliothek-neben-dem-marstall/) und deretwegen wir die Beschlüsse zur Planung durchgehend abgelehnt haben.

Mit dieser Vorgehensweise soll eine höhere Transparenz und die Grundlage für eine sachorientierte Entscheidungsfindung erreicht werden, um die richtigen Prioritäten in der angespannten Haushaltslage setzen zu können.

zum kompletten Antrag

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