Fossiles Erdgas darf ab 2045 zu Heizungszwecken nicht mehr eingesetzt werden (Beschluss der CDU-SPD-Regierungskoalition von 2021). Damit werden nach Einschätzung von Fachleuten über 90% unseres Erdgas-Verteilernetzes nicht mehr gebraucht. In der Transformationsphase bis zur vollständigen Umstellung der Wärmeversorgung bedeutet dies, dass die überwiegend fixen Kosten des Verteilernetzes von einer immer geringeren Zahl von Verbraucher*innen getragen werden müssen.
Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber zumindest für die nach dem Jahr 2000 verlegten Leitungen die in der Regel auf 45 Jahre angelegten linearen Abschreibungszeiträume ihrer Gasleitungen verkürzen müssten, was sich zusätzlich auf die Netzentgelte auswirken könnte. Aktuell machen die Netzentgelte im Durchschnitt etwa 20% des Endkundenpreises für Erdgas aus. Dieser Anteil dürfte in den kommenden Jahren massiv steigen und den Preis für Erdgas zusätzlich in die Höhe treiben – je später die Stilllegung nicht mehr benötigter Teile des Gasnetzes angegangen wird, umso stärker.
Wir haben Fragen und sind der Meinung, dass die Bürger*innen ein Anrecht auf Information über diesen Sachverhalt haben.
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