Die GRÜNEN beantragen die Bereitstellung von Finanzmitteln zur finanziellen Ausstattung aller Fraktionen im Rat der Stadt Winsen.
Der Zuschuss für jede Fraktion/Gruppe setzt sich aus einem Sockelbetrag und Pro-Kopf-Beträgen je Mitglied zusammen, über den die Fraktionen/Gruppen eigenverantwortlich verfügen können.
Die Zuschüsse sind zweckgebunden für die durch die Fraktions-/Gruppenarbeit entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Geschäftsausgaben, Personal-, Fortbildungs- und Reisekosten, Organisation von Sitzungen der Fraktion/Gruppe oder Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Das kommunale Mandat im Ehrenamt ist ein fester Bestandteil unseres Gemeinwesens und für sein Funktionieren unerlässlich. Es hat eine erhebliche Bedeutung für die repräsentative Demokratie.
Fraktionen und Gruppen bestimmen auf staatlicher wie auf kommunaler Ebene weitgehend über die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit in den Vertretungen. Dabei sind sie zur Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auf personelle und sächliche Mittel angewiesen. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit von Fraktionsgeldern ausdrücklich vor.
kompletter Antrag