Neubau Feuerwehrhaus Borstel: Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Spielen finanzielle Belange in Winsen keine Rolle?

Die Winsener Politik hat per Aufstellungsbeschluss den Bebauungsplan für den Neubau der Feuerwehr Borstel auf den Weg gebracht. Es herrschte und herrscht parteiübergreifende Einigkeit darüber, dass der Neubau notwendig ist, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Borstel sicherzustellen.  Dies sehen auch die GRÜNEN so, wünschen sich allerdings einen genaueren Blick auf die Planung.  „Die Entscheidung über den Standort der neuen Feuerwehr ist noch nicht getroffen“ ergänzt Hella Boltz, Mitglied des Planungsausschusses, „ anders als es der Tenor eines Artikels in der Lokalpresse letzter Woche suggeriert.“

Das Baugesetzbuch regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen. Das Verfahren umfasst verschiedene, rechtlich verbindliche Schritte. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gehört dazu und hat im aktuellen Fall bereits stattgefunden.

Hier wurde – wie zuvor schon in den Diskussionen der politischen Gremien – Kritik am gewählten Standort laut. Von Seiten der zahlreich erschienenen Bürger*innen wurden etliche Bedenken geäußert, die den Standort an sich, die verkehrliche Anbindung sowie die genaue Lage am Neulandsweg thematisierten. Hierbei geht es unter anderem auch um die Verlegung des Spielplatzes. Danach stellen sich zum derzeitigen Zeitpunkt zwei mögliche Varianten dar. Bei der bisher favorisierten ersten Variante wird der Spielplatz weiter in die Felder verlegt. Für den Bau des Feuerwehrgebäudes ist dann die Rodung sämtlicher Bäume vorgesehen. Die zweite Variante belässt den Spielplatz mitsamt der Bäume und rückt das Gebäude weiter ostwärts.

Nimmt man die Beteiligung der Bürger*innen ernst, werden beide Varianten hinsichtlich der verschiedenen Vor- und Nachteile genau gegeneinander abgewogen. Zu betrachten wären dabei neben den Kosten für die Verlegung und Neuanlage des Spielplatzes inkl. neuer Schatten spendender Bäume und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch klimatische und artenschutzrechtliche Aspekte sowie die Aufenthaltsqualität und Sicherheit für die Kinder durch die derzeitige direkte Einsehbarkeit der Nachbarschaft im derzeitigen Zustand. Dies entfällt bei Variante 1. Die Zugänglichkeit zwischen Übungsstrecke und Feuerwehrgebäude könnte durch eine modifizierte Anordnung der Stellplätze und/oder der Räumlichkeiten in Variante 2 bei Bedarf noch optimiert werden.

Laut Baugesetzbuch sind die Eingaben der Bürger*innen nach der ersten Bürgerbeteiligung sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf in die Planungsentwürfe einzuarbeiten. Diese Entwürfe werden dann öffentlich ausgelegt, damit die Bevölkerung ein zweites Mal – dieses Mal förmlich – Anregungen, Bedenken und Einsprüche vorbringen kann. Nach deren Prüfung kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Dieser Beschluss legt den endgültigen Standort fest. Entgegen der zitierten Aussage der Lokalpresse ist dieser Stand des Verfahrens jedoch noch gar nicht erreicht.

„Die Beteiligung der Bürger*innen ist gesetzlich verankert und darf nicht dadurch ausgehebelt werden, indem nicht alle Fakten offengelegt werden. Ein entscheidender Aspekt bei der Auswahl der konkreten Lage des Neubaus sollte in Zeiten angespannter Finanzen auch ein Kostenvergleich der beiden möglichen Varianten sein.“ so Margot Schäfer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN. „Ich bin mir sicher, dass das auch von der Mehrheit der Bürger*innen so gesehen wird.“

Auch machen die GRÜNEN erneut darauf aufmerksam, dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei Projekten dieser finanziellen Größenordnung gem. NKomVG erfolgen sollen.

Nachdem die von den GRÜNEN beantragte Offenlegung der Kosten für beide Standorte von der Mehrheit des Planungsausschusses abgelehnt wurde, fasst die Fraktion nun nach und will die Kosten durch eine Anfrage zum kommenden Planungsausschuss geklärt wissen. Der aufgestellte Fragenkatalog umfasst explizit die Kosten für die Neuanlage des Spielplatzes einschließlich der Neu- und Ausgleichsanpflanzungen großer, Schatten spendender Bäume.

„Auf dieser Grundlage können wir die Vor- und Nachteile der Standorte des Feuerwehrgebäudes und des Spielplatzes transparent politisch gegeneinander abwägen.“ so Hella Boltz. „Es gilt die Belange der Feuerwehr, aber ebenso auch die Spiel- und Aufenthaltsqualität der Kinder, die Beeinträchtigungen der Nachbarschaft, Artenschutz- und Klimaaspekte einzubeziehen.“

Die GRÜNEN sind sich sicher, dass die Prüfung  beider Varianten ohne unnötige Zeitverzögerung zu bewältigen ist und unterstützen das Ziel, einen auch für die bestehende Nachbarschaft gut platzierten neuen Standort für die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr in Borstel zu finden.

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