Das Schulgebäude sowie die Sporthalle der Schule im Borsteler Grund wird seit Herbst letzten Jahres mit einer mobilen Heiz-Mietanlage versorgt. Im Januar wurden im Verwaltungsausschuss die von einem Planungsbüro dargelegten zwei Lösungsvarianten – Gas-Hybridanlage oder reine Wärmepumpe – dargelegt.
Die Kosten wurden wie folgt zugrunde gelegt:
Kosten Variante 1: Luft-Wasser-Wärmepumpen – Kaskade und Warmwasser-Wärmepumpen
- Investitionskosten: ca. 930.000 Euro
- Betriebskosten (20 Jahre): ca. 900.000 Euro
Kosten Variante 2 : Gas-Hybridheizanlage
- Investitionskosten: ca. 675.000 Euro
- Betriebskosten (20 Jahre): ca. 1.000.000 Euro
Die Beschlussfassung erfolgte aufgrund der hohen monatlichen Kosten unter Zeitdruck.
In diesem Kontext fragen wir:
- Sind die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KFW 422) bereitstehenden Fördermittel in die o.a. Berechnung eingeflossen?
- Stehen diese Mittel für beide zugrunde gelegten Heizformen zur Verfügung?
- Wie gestaltet sich die Kostenberechnung im Detail unter Einbeziehung der Förderung?
- Ist die Beantragung der Übernahme der Kosten
- für die provisorische Heiztechnik
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- sowie die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)in Betracht gezogen worden?
- Mit welchen Fördermitteln und in welcher Höhe kann in diesem Zusammenhang konkret gerechnet werden?
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