Straßen wie die Hamburger Straße drohen bei der Umsetzung außen vor zu bleiben
Die Winsener Verwaltung schlägt ein stark begrenztes Lärmmaßnahmenpaket vor, obwohl der „Lärmaktionsplan der Stadt Winsen zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ vom Lärmkontor Hamburg aufgrund von Berechnungen effektive Maßnahmen für alle lärmbelasteten Straßen in Winsen vorschlägt.
Dieses Thema wurde im letzten Ausschuss für Bau- und Verkehr am 3.02.2022 behandelt.
Das Ausmaß der Belastung durch vom Straßenverkehr verursachten Lärm, Schmutz, durch Abgase und Gefahren, der weite Teile der Bevölkerung in Winsen und den Ortsteilen ausgesetzt sind, übersteigt seit Jahren jedes Maß des Erträglichen. An vielen Stellen werden zweifelsfrei gesundheitsschädliche Werte erreicht und überschritten. Dies wird durch das Gutachten vom Hamburger Lärmkontor, im Rahmen des Lärmaktionsplanes, belegt. Dort werden auch die direkt betroffenen Haushalte gelistet.
Die Stadtverwaltung hat sich im Beschlussvorschlag zwar mit der starken Lärmbelastung in Pattensen und Luhdorf befasst, aber Tempo 30-Anordnungen schlägt sie nur auf kurzen Abschnitten vor und von einem LKW-Durchfahrtsverbot will sie nichts wissen. Diese Maßnahmen waren in zwei von den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gemeinsam eingebrachten Anträgen gefordert worden.
Das Lärmproblem an den Hauptverkehrsstraßen im Winsener Stadtgebiet wird jedoch ebenso deutlich aufgezeigt wie die Lärmbelastung in den Ortsteilen Pattensen, Luhdorf und Scharmbeck.
Maßnahmen im Winsener Stadtgebiet, die in einem gesonderten Antrag der Grünen gefordert waren, wurden komplett ausgeblendet.
Beispielsweise heißt es in dem Bericht auf S.21: „An der Hamburger Straße im Westen von Winsen (Luhe) werden fast durchgängig hohe und sehr hohe Belastungen an den angrenzenden Wohngebäuden berechnet.“
Die Anordnung von Tempo 30 ist die am schnellsten umsetzbare Option, die den Schallpegel effektiv um 3dB(A) reduziert und die Lärmbelästigung halbiert. Diese Lärmreduzierung ist umgehend umsetzbar und effektiver als die Planung des zukünftigen Aufbringens von lärmminderndem Asphalt!
Die vom Bürgermeister geäußerten Befürchtungen, die Temporeduzierung auf einigen Hauptverkehrsstraßen würde zu einer Umlenkung der Verkehrsströme in verkehrsberuhigte Wohngebiete führen, konnte der Verkehrsexperte vom Hamburger Lärmkontor auf Nachfrage von Luc Jan Hornstra (Grüne) nicht bestätigen.
Gemeinden wie Winsen sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger*innen festlegt.
Betroffenen Bürger*innen in Winsen wäre nur schwer zu erklären, dass für sie keine Lärmminderung in absehbarer Zeit erfolgt, obwohl ein rechtsgültiger Vorschlag vorliegt, sind sich die Grünen sicher.
(Pressemitteilung vom 6.02.2022)