Nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf die Ukraine herrscht Krieg in Europa. Es sind starke Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu verzeichnen. Die EU hat vereinfachte Regularien zur Einreise für Ukrainer*innen beschlossen.
Hans-Joachim-Janßen, Sprecher für Migrationspolitik: „Es ist erfreulich, dass Europa jetzt vereinfachte Regularien zur Einreise Geflüchteter aus der Ukraine erlassen hat. Damit erhalten geflüchtete Ukrainer*innen in der EU ein zumindest einjähriges Aufenthaltsrecht ohne das Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Es ist gut, dass auch Niedersachsen erste Weichen gestellt hat, Geflüchtete unbürokratisch in Niedersachsen aufzunehmen und möglichst dezentral unterzubringen. Besonders freue ich mich und bin dankbar dafür, dass es bereits viele überzeugende Ansätze zur kurzfristigen und unbürokratischen Hilfe aus der Zivilgesellschaft gibt.
Es ist zu erwarten, dass die Zahl auch der in Niedersachsen ankommenden Geflüchteten schnell anwachsen wird. Viele der Ankommenden sind traumatisiert und haben besonderen Unterstützungsbedarf. Überwiegend kommen bislang Frauen, Kinder und Jugendliche zu uns. Es ist nicht zu erwarten, dass die Geflüchteten zeitnah in ihre Heimat zurückkehren können. Auf diese Gesamtsituation muss sich Niedersachsen jetzt vorbereiten. Wir haben dafür – nicht zuletzt auch auf Grundlage der Erfahrungen aus 2015 – ein Zehn-Punkte-Papier vorgelegt. Diese Vorschläge sollen nicht nur für Menschen mit ukrainischem Pass, sondern gleichermaßen auch für Geflüchtete aus Drittstaaten gelten, die aus der Ukraine fliehen.
Wir fordern deshalb kurzfristig einen Geflüchteten-Gipfel, der die verschiedenen Akteure in Niedersachsen an einen Tisch holt, um das Zusammenwirken der verschiedenen Behörden und Organisationen bestmöglich miteinander zu verzahnen. Das Land ist gefordert, ein Aufnahmekonzept zu erstellen, das beginnend mit der Aufnahme und für die Dauer des Aufenthalts Ziele und Zuständigkeiten beschreibt, wie Geflüchtete gut aufgenommen werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das schließt ausdrücklich und insbesondere die Feststellung von Bedarfen besonders Schutzbedürftiger und Traumatisierter ein.“
Zum 10-Punkte-Papier