Die Vorgaben zum Ausbau von Windkraftanlagen sind inwischen durch den nds. Umweltminister konkretisiert und dementsprechend der für den Landkreis Harburg zu erreichende Flächenanteil für die Windenergie auf 2,77 % benannt worden. Das bedeutet im Ergebnis mehr als eine Verdopplung der vorhandenen Fläche. Bei den Vorgaben für den Ausbau der Solaranlagen ist die Aufgabe nicht geringer. So dürfte es schwierig werden die hierfür erforderlichen Flächen ausschließlich im privilegierten Bereich der Autobahnen und Schienenwege nachzuweisen.
Angesichts des Volumens und der Dringlichkeit der Aufgabe können die Gemeinden nicht warten, bis der Landkreis das RROP an die neuen Vorgaben angepasst und verabschiedet hat, sondern müssen bereits im Vorwege tätig werden, um die Potenzialflächen zu ermitteln. Dies gilt auch für Winsen – wir haben einen entsprechenden Antrag für den kommenden Planungsausschuss gestellt.