Änderung der Schulbezirks-Satzung fünf Monate vor der Einschulung?

Kurzfristig wurde bekannt, dass die Schüler*innenzahlen an der Alten Stadtschule sich derart erhöht haben, dass im kommenden Schuljahr eine Sechszügigkeit im Einschulungsjahrgang droht. Dies ist von der räumlichen Kapazität nicht darstellbar und widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung schlägt nun in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kitas vor, die Grenzen der Schulbezirks-Satzung zu verschieben. Besonders betroffen von diesen Plänen sind die Ortsteile Laßrönne und Tönnhausen, die ab dem kommenden Schuljahr von der Grundschule in Borstel zur Hanseschule und nach Fertigstellung der Grundschule in Stöckte in zwei Jahren dorthin wechseln sollen.

Wir halten diesen Lösungsansatz für nicht zumutbar und für pädagogisch nicht vertretbar für die Kinder, die Eltern und die Schulen und lehnen ihn ab.

Die Grundschulen arbeiten mit den ihnen zuliefernden Kindertagesstätten auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsauftrags in Kenntnis der jeweiligen gegenseitigen Konzeptionen eng zusammen. Bereits im Jahr vor der Einschulung stehen die Schulen in engem Kontakt zu den Eltern zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Dies umfasst auch Kontakte zur Frühförderung des Landkreises.

Dies verdeutlicht, dass der Einschulungstag nicht den ersten Kontakt eines Kindes bzw. dessen Eltern mit der zuständigen Grundschule markiert. In Kenntnis dieser Fakten stellen sich uns die folgenden Fragen:

  1. Wurden bei den Schülerzahlen an der Alten Stadtschule Doppeltzählungen von Kindern mit Förderbedarf, Wiederholer*innen, Zurückstellungen etc. berücksichtigt?
  2. Seit wann zeichnet sich die Entwicklung der Sechszügigkeit an der Alten Stadtschule ab?
  3. Ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung Ergebnis eines „runden Tisches“ mit allen Beteiligten, d.h. Schulleitungen und Eltern?
  4. Falls nein: Wie soll die Notwendigkeit des Wechsels der schulischen Zuständigkeit für die Kinder aus den Ortsteilen Laßrönne und Tönnhausen zunächst zur Hanseschule und nach weiteren zwei Jahren zur neuen GS Stöckte mit den Eltern kommuniziert werden?
  5. Welche konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Kontinuität des Schulbesuchs für die vom Wechsel betroffenen Kinder sicherzustellen?

Die Schulbusse müssten unter Zugrundelegung des Verwaltungsvorschlags auf der Grundlage der pädagogischen Einheit der Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 bis einschl. des Schuljahres 26/27 die Ortschaften Laßrönne und Tönnhausen an die Schulstandorte Borstel, Hanseschule und Stöckte anbinden.

  • Wie hoch sind die so verursachten Zusatzkosten für den Landkreis Harburg?

Unsere kompletten Fragen findet ihr hier.

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